Zivilrecht, Familienrecht und Erbrecht – fokussierte Expertise statt Bauchladen.
Direkte Ansprechpartnerin: individuelle Beratung statt Standardlösungen.
Maßgeschneiderte Strategien, pragmatisch umgesetzt – außergerichtlich und vor Gericht.
Klare Kommunikation, realistische Einschätzungen, Kosten- und Risiko-Transparenz.
Frankfurt-basiert, gut erreichbar, zügige Termine und verlässliche Rückmeldungen.
Cunningham Law ist Ihre kompetente und erfahrene Rechtsanwalts-kanzlei aus Frankfurt mit Spezialisierung auf die Bereiche Zivilrecht, Familienrecht und Erbrecht.
Die Kanzlei unterstützt Privatpersonen und Unternehmen bei rechtlichen Fragestellungen und sorgt durch individuelle Beratung und klare Kommunikation für die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen.
Ob Scheidung, Erbauseinandersetzung, Vertragsprüfung oder Forderungsmanagement – Cunningham Law steht Ihnen in der Mainmetropole und der gesamten Rhein-Main-Region mit Erfahrung und Engagement zur Seite.
Ein Ehevertrag ist kein Zeichen fehlender Romantik, sondern eine vorausschauende Absicherung für beide Partner.
Er ermöglicht, rechtliche und finanzielle Folgen der Ehe individuell zu regeln – etwa Zugewinnausgleich, Unterhalt und Versorgungsausgleich.
DETAILSEine Scheidung ist ein schwieriger, emotionaler Schritt, der Beziehung, Finanzen, Kinder und Eigentum betrifft.
Ich begleite Sie – von Trennung zu Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung bis zu individuellen fairen Lösungen für Ihren Neustart.
DETAILSDas Unterhaltsrecht ist ein besonders zentraler sowie auch emotionaler Teil von Trennung und Scheidung.
Als Ihre Anwältin für Familienrecht verschaffe ich Klarheit in Ihrem Sinne, berechne Ansprüche und setze sie durch – für Kindes- und Ehegattenunterhalt.
DETAILSDas Sorgerecht ist ein sensibles Thema, das nach Trennung oder Scheidung besondere Beachtung erfordert.
Als Ihre Anwältin im Rhein-Main Gebiet berate ich Sie zu Sorgerecht & Umgangsrecht und helfe, tragfähige Vereinbarungen für Stabilität und Sicherheit zu finden.
DETAILSDas Erbrecht regelt, was mit Ihrem Vermögen nach dem Tod geschieht. Frühe Vorsorge kann Streit verhindern.
Ich entwerfe FÜR SIE Testamente und Erbverträge, berate zu Pflichtteil, Anfechtung und Erbengemeinschaft und vertrete Sie präzise außergerichtlich und vor Gericht.
DETAILSDas Zivilrecht ordnet private Rechtsbeziehungen und bildet die Basis für Verträge, Geschäfte sowie alltägliche Ansprüche.
Sorgfältige Beratung minimiert Risiken, prüft Verträge, setzt Forderungen durch und wahrt Ihre Rechte – außergerichtlich und vor Gericht.
DETAILSSie können mich telefonisch unter [Ihre Telefonnummer] oder per E-Mail an [Ihre E-Mail-Adresse] erreichen, um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren. Gerne können Sie auch mein Kontaktformular nutzen.
Die Kosten für eine Erstberatung bespreche ich vorab transparent mit Ihnen. Ich informiere Sie im Rahmen Ihrer Terminanfrage über die genauen Kosten.
Um Sie optimal beraten zu können, bringen Sie bitte alle relevanten Dokumente mit, die zu Ihrem Fall gehören. Das können Verträge, Schriftverkehr mit der Gegenseite oder behördliche Schreiben sein. Welche Unterlagen für Ihren Fall besonders wichtig sind, teile ich Ihnen bei der Terminvereinbarung mit.
Ja, in der Regel muss eine Ehe vor einer Scheidung für mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. In Ausnahmefällen kann eine Härtefallscheidung auch früher möglich sein.
Der Unterhalt, insbesondere der Kindesunterhalt, wird in Deutschland nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Die Höhe hängt vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes ab. Gerne übernehme ich die genaue Berechnung für Sie.
Ja, in Deutschland besteht Anwaltszwang vor dem Familiengericht. Mindestens derjenige, der die Scheidung einreicht, muss durch einen Rechtsanwalt vertreten sein.
Das Sorgerecht umfasst alle Entscheidungen über das Kind (z. B. Schulwahl, medizinische Versorgung). Das Umgangsrecht ist das Recht des Kindes und des nicht betreuenden Elternteils auf regelmäßigen persönlichen Kontakt.
Wenn Sie kein Testament verfassen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das bedeutet, dass Ihr Vermögen nach starren gesetzlichen Regeln an Ihre Verwandten verteilt wird, was möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch von nahen Verwandten (Kindern, Ehegatten, Eltern), die durch ein Testament enterbt wurden. Sie haben einen Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch.
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