Kompetente rechtliche Beratung und faire Lösungen für einen neuen Lebensabschnitt
Das Unterhaltsrecht ist ein zentraler und oft emotionaler Bestandteil von Trennung und Scheidung. Es regelt, wer für den Unterhalt von Kindern und/oder dem Ehepartner aufkommen muss und in welcher Höhe.
Als Ihre Anwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihnen in dieser komplexen Angelegenheit Klarheit zu verschaffen. Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche zu berechnen und durchzusetzen – sei es für den Kindesunterhalt oder den Ehegattenunterhalt. Mein Ziel ist es, eine faire und tragfähige Lösung zu finden, die Ihnen finanzielle Sicherheit für die Zukunft gibt.
Rechtssichere Berechnungen und verlässliche Lösungen bei allen Unterhaltsfragen.
Der Kindesunterhalt ist eine der wichtigsten Verpflichtungen von Eltern. Er soll den Lebensbedarf der Kinder sicherstellen.
Die Höhe des Kindesunterhalts orientiert sich in Deutschland in erster Linie an der Düsseldorfer Tabelle.
Bei der Berechnung berücksichtige ich das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie das Alter des Kindes.
Ich prüfe in Ihrem Fall nicht nur die genauen Einkommensverhältnisse, sondern berücksichtige auch alle relevanten Abzüge, um eine gerechte Berechnung des Unterhalts zu gewährleisten.
Beide Eltern sind ihren minderjährigen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seinen Anteil durch Pflege und Erziehung (Naturalunterhalt). Der andere Elternteil ist verpflichtet, den Barunterhalt vollständig zu leisten.
Auch für volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, besteht eine Unterhaltspflicht. In diesem Fall müssen beide Elternteile den Unterhalt anteilig entsprechend ihrer Einkünfte zahlen, wobei das Kindergeld berücksichtigt und auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.
Trennung, Scheidung und die finanziellen Folgen
Das deutsche Recht unterscheidet zwei Arten von Ehegattenunterhalt:
Trennungsunterhalt:
Dieser Unterhalt ist während des Trennungsjahres geschuldet, um die gewohnten Lebensverhältnisse beizubehalten. Er kann gefordert werden, wenn einer der Ehepartner weniger oder gar kein Einkommen hat.
Nachehelicher Unterhalt:
Dieser Unterhalt ist nach der Scheidung nur unter bestimmten Voraussetzungen geschuldet. Die wohl häufigsten Gründe hierfür sind:
Wenn ein Ehepartner ein Kleinkind betreut und deshalb nicht oder eingeschränkt arbeiten kann.
Wenn ein Ehepartner keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann.
Wenn der Unterhaltsberechtigte zwar arbeitet, sein Einkommen aber nicht ausreicht
Egal, ob Sie Unterhalt fordern oder zahlen müssen – ich unterstütze Sie in allen Phasen.
Ich ermittele präzise die Höhe Ihrer Unterhaltsansprüche und erläutere Ihnen die rechtlichen Grundlagen. Dabei berücksichtige ich alle relevanten Faktoren und bereite Sie umfassend auf die nächsten Schritte im Verfahren vor.
Oft kann durch frühzeitige Verhandlungen eine einvernehmliche, nachhaltige und kostenschonende Lösung erzielt werden. Ich begleite Sie dabei, vertrete Ihre Interessen konsequent und finde Wege, langwierige Gerichtsverfahren möglichst zu vermeiden.
Sollte keine außergerichtliche Einigung möglich sein, vertrete ich Ihre Interessen entschlossen und rechtssicher vor Gericht. Ich setze Ihre Ansprüche konsequent durch oder wehre unberechtigte Forderungen ab, um Ihre Position bestmöglich zu schützen.
Mein Ziel ist es, Ihnen nicht nur rechtliche Sicherheit zu geben, sondern auch eine Lösung zu finden, die langfristig Bestand hat und beiden Seiten einen fairen Neuanfang ermöglicht.
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