UNTERHALTSRECHT

Klare Regelungen
in einer emotionalen Phase

Einfühlsame Begleitung
durch Ihre Scheidung

Kompetente rechtliche Beratung und faire Lösungen für einen neuen Lebensabschnitt

Das Unterhaltsrecht ist ein zentraler und oft emotionaler Bestandteil von Trennung und Scheidung. Es regelt, wer für den Unterhalt von Kindern und/oder dem Ehepartner aufkommen muss und in welcher Höhe.

Als Ihre Anwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihnen in dieser komplexen Angelegenheit Klarheit zu verschaffen. Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche zu berechnen und durchzusetzen – sei es für den Kindesunterhalt oder den Ehegattenunterhalt. Mein Ziel ist es, eine faire und tragfähige Lösung zu finden, die Ihnen finanzielle Sicherheit für die Zukunft gibt.

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UNTERHALT VERSTEHEN –
Ihr Anspruch, meine Unterstützung

Rechtssichere Berechnungen und verlässliche Lösungen bei allen Unterhaltsfragen.

KINDESUNTERHALT

Das Wohl Ihrer Kinder im Mittelpunkt

Der Kindesunterhalt ist eine der wichtigsten Verpflichtungen von Eltern. Er soll den Lebensbedarf der Kinder sicherstellen.

Die Höhe des Kindesunterhalts orientiert sich in Deutschland in erster Linie an der Düsseldorfer Tabelle.

Bei der Berechnung berücksichtige ich das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie das Alter des Kindes.

 

Ich prüfe in Ihrem Fall nicht nur die genauen Einkommensverhältnisse, sondern berücksichtige auch alle relevanten Abzüge, um eine gerechte Berechnung des Unterhalts zu gewährleisten.

EHEGATTENUNTERHALT

Trennung, Scheidung und die finanziellen Folgen

Das deutsche Recht unterscheidet zwei Arten von Ehegattenunterhalt:

Trennungsunterhalt:

Dieser Unterhalt ist während des Trennungsjahres geschuldet, um die gewohnten Lebensverhältnisse beizubehalten. Er kann gefordert werden, wenn einer der Ehepartner weniger oder gar kein Einkommen hat.

Nachehelicher Unterhalt:

Dieser Unterhalt ist nach der Scheidung nur unter bestimmten Voraussetzungen geschuldet. Die wohl häufigsten Gründe hierfür sind:

Betreuungs-
­unterhalt

Wenn ein Ehepartner ein Kleinkind betreut und deshalb nicht oder eingeschränkt arbeiten kann.

Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit oder Krankheit:

Wenn ein Ehepartner keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann.

Aufstockungs-
­unterhalt

Wenn der Unterhalts­berechtigte zwar arbeitet, sein Einkommen aber nicht ausreicht

Ihr Weg zur fairen Unterhaltsregelung

Egal, ob Sie Unterhalt fordern oder zahlen müssen – ich unterstütze Sie in allen Phasen.

1.
Umfassende Beratung UND BERECHNUNG

Ich ermittele präzise die Höhe Ihrer Unterhaltsansprüche und erläutere Ihnen die rechtlichen Grundlagen. Dabei berücksichtige ich alle relevanten Faktoren und bereite Sie umfassend auf die nächsten Schritte im Verfahren vor.

2.
Außergerichtliche Einigung

Oft kann durch frühzeitige Verhandlungen eine einvernehmliche, nachhaltige und kostenschonende Lösung erzielt werden. Ich begleite Sie dabei, vertrete Ihre Interessen konsequent und finde Wege, langwierige Gerichtsverfahren möglichst zu vermeiden.

3.
Gerichtliche Durchsetzung

Sollte keine außergerichtliche Einigung möglich sein, vertrete ich Ihre Interessen entschlossen und rechtssicher vor Gericht. Ich setze Ihre Ansprüche konsequent durch oder wehre unberechtigte Forderungen ab, um Ihre Position bestmöglich zu schützen.

Mein Ziel ist es, Ihnen nicht nur rechtliche Sicherheit zu geben, sondern auch eine Lösung zu finden, die langfristig Bestand hat und beiden Seiten einen fairen Neuanfang ermöglicht.