Ich begleite Sie bei der Nachlassplanung und vertrete Ihre Interessen im Erbfall – einfühlsam und rechtssicher.
Das Erbrecht regelt, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht. Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, ist eine frühzeitige rechtliche Vorsorge unerlässlich. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung eines Testaments, das Ihre Wünsche präzise abbildet, oder bei der Gestaltung eines Erbvertrags.
Eine frühzeitige und professionelle Beratung ist entscheidend, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden und Ihren letzten Willen rechtssicher zu gestalten.
Sollte es bereits zu einem Erbstreit gekommen sein, stehe ich Ihnen als erfahrene Anwältin zur Seite.
Ob es um die Geltendmachung Ihres Pflichtteils, die Anfechtung eines Testaments oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft geht – ich vertrete Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Gemeinsam finden wir eine Lösung, die Ihren Ansprüchen gerecht wird.
Mit einer klaren Nachlassregelung vermeiden Sie Konflikte – ich berate Sie umfassend und persönlich.
Der erste und wichtigste Schritt ist die Nachlassplanung. Ohne eine wirksame letztwillige Verfügung tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die oft nicht den individuellen Wünschen entspricht. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den eigenen Nachlass zu regeln.
Ich berate Sie umfassend zu den Vor- und Nachteilen beider Möglichkeiten und helfe Ihnen, ein Dokument zu erstellen, das rechtlich wasserdicht ist und Ihren Willen unmissverständlich wiedergibt.
Ein Testament ist die häufigste Form der Nachlassregelung. Es kann handschriftlich oder notariell erstellt werden und ermöglicht es Ihnen, individuell und frei über Ihr gesamtes Vermögen zu verfügen und klare Regelungen für die Erben festzulegen.
Ein Erbvertrag wird zwischen mindestens zwei Personen geschlossen und ist bindender als ein Testament. Er eignet sich besonders für Ehepartner oder Lebenspartner, die ihren Nachlass gemeinsam regeln und eine rechtlich verbindliche Vereinbarung treffen möchten.
Trotz bester Planung kommt es oft zu Konflikten. Ich vertrete Ihre Interessen
in Erbstreitigkeiten und helfe Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen
Wer durch ein Testament enterbt wurde, hat in vielen Fällen trotzdem Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil. Ich berechne die genaue Höhe dieses Anspruchs sorgfältig und mache ihn für Sie geltend – außergerichtlich oder, falls nötig, auch vor Gericht, um Ihre Rechte vollständig zu sichern.
Nach dem Tod des Erblassers bilden die Erben eine Erbengemeinschaft. Diese ist verpflichtet, den Nachlass gemeinsam zu verwalten und aufzuteilen. Das führt häufig zu Konflikten. Ich begleite Sie dabei, eine faire Lösung zu erreichen und Ihre Interessen konsequent durchzusetzen – außergerichtlich oder gerichtlich.
Ich kümmere mich um die vollständige Beantragung des Erbscheins und übernehme für Sie alle notwendigen Schritte der Nachlassverwaltung. Dabei behalte ich Ihre Interessen im Blick und begleite Sie umfassend, um eine reibungslose Abwicklung und rechtssichere Lösungen sicherzustellen.
Egal, ob Sie Ihren Nachlass planen oder in eine bestehende Auseinandersetzung geraten sind –
ich begleite Sie auf diesem Weg
Ich analysiere Ihre persönliche Situation gründlich und entwickle eine maßgeschneiderte Strategie, die optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist und Ihnen eine klare Orientierung im weiteren Vorgehen gibt.
Wo immer möglich, strebe ich eine einvernehmliche Lösung an, um langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden. So lassen sich Konflikte reduzieren und dauerhafte Vereinbarungen erreichen.
Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertrete ich Ihre Interessen engagiert, entschlossen und rechtssicher vor Gericht, um die bestmögliche Lösung zu erzielen und Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.
Mein Ziel ist es, Ihnen Sicherheit zu geben und eine Lösung zu finden, die den Wünschen des Erblassers gerecht wird und den Familienfrieden wahrt.
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